VDWS Safetytool
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DECKUNGSUMFANG:
1. Kasko-Schutz (Beschädigung von Mietmaterial )
Versichert ist die Beschädigung oder Zerstörung eines entgeltlich gemieteten oder im Rahmen einer Pauschalreise-buchung überlassenen Windsurf-/Kitesurf-/Snowkitegerätes, Segelboot/Catamaran bis zu einer Deckungssumme von € 1.500 pro Versicherungsjahr. Ausgeschlossen sind vorsätzliche Beschädigungen.
Selbstbehalt je Schadenfall: Kitesurfen/Windsurfen € 50, Segeln € 100
2. Haftpflicht-Schutz (Drittschaden)
Deckungssumme 2.000.000 € pauschal für Personen- / Sachschäden.
Versichert ist gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und den Besondere Bedingungen die gesetzliche Haftpflicht des Antragstellers für die:
Windsurf-/Kitesurf-/Snowkite-Haftpflicht: aus Halten, Besitz und Gebrauch von eigenen und fremden Windsurf-, Kitesurf- und Snowkitegeräten, die ausschließlich zu privaten Zwecken benutzt werden.
Skipper-Haftpflicht: aus Führen, Besitz und Gebrauch eines gecharterten/geliehenen Segelbootes/Catamaran (nicht eigene Boote), das ohne Berufsbesatzung und ausschließlich zu privaten Zwecken benutzt wird.
Der Versicherungsschutz gilt nicht für Motorboote. Hilfsmotoren von Segelbooten, sowie deren Beiboote/Dingis bis max. 15 kW sind jedoch versichert. Mitversichert ist auch die „persönliche, gesetzliche Haftpflicht“ des verantwortlichen Führers und der sonst zur Bedienung des Fahrzeuges berechtigten Personen und Crew-Mitglieder.
Ferner sind auch Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander wegen Personen- und Sachschäden, sofern diese € 150 je Schadenereignis übersteigen, versichert. Im gleichen Umfang sind Haftpflichtansprüche des Antragstellers gegen die mitversicherten Personen versichert.
Der Versicherungsschutz gilt nicht für eigene Boote (Angebot für eigene Boote erhalten Sie unter www.suedwestring.de).
Der Versicherungsschutz gilt subsidiär, d.h. versichert sind ausschließlich Ansprüche, die nachweislich nicht über anderweitig bestehende Versicherungsverträge (auch Dritter) gedeckt sind.
3. Unfall-Schutz
€ 16.000 Invalidität (Kinder € 21.000) € 5.000 Bergungs-/Rettungskosten
€ 3.000 Todesfall € 6 Krankenhaustagegeld + Genesungsgeld € 2.500 Kurbeihilfe
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nach Maßgabe der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2000) und der geschriebenen Bedingungen auf alle Unfälle, die der Antragsteller in ursächlichem Zusammenhang mit der Benutzung von Windsurf-/Kitesurf-/Snowkitematerial oder Segelbooten (incl. Beiboot bis 15 kW) erleidet.
KOSTEN: Jahresbeitrag € 39